Leibrente Top Conception – Die Immobilienmakler

FRAGEN &
ANTWORTEN

WAS IST LEIBRENTE?

Die Leibrente ist ein Immobilienverkauf auf Rentenbasis.
Bei der klassischen Leibrente wird dabei eine Rente bis auf
das Lebensende gerechnet. Für andere Leibrenten Modelle
können sich zeitliche Befristungen ergeben, und es sind
auch Einmalzahlungen möglich.

 

Gemeinsam haben alle Leibrenten Modelle, dass die Immobilienverkäufer weiterhin die Immobilie bewohnen können, während das Eigentum an einen privaten Verkäufer übergeht. Rechtlich wird bei der Leibrente der Käufer Eigentümer der Immobilie, ohne sofort den gesamten Kaufpreis entrichten zu müssen.  

Er verpflichtet sich stattdessen mit einem Leibrentenversprechen in einem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag den Kaufpreis als Rente auf Lebensdauer des Verkäufers zu zahlen.
So jedenfalls stellt sich die klassische Form
der Leibrente dar. 

Im Regelfall geht es den älteren Immobilieneigentümern um die Freisetzung liquider Mittel aus der eigenen Immobilie, ohne dabei umziehen zu müssen. Das ist genau ist der Vorteil der Leibrente.

Immobilienverrenter stellen häufig Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Leibrentenversprechens im Rahmen verschiedener Leibrente Modelle.

 

In der Regel sollten die Verkäufer ab 65 Jahre alt sein. Abgesehen von diesen Voraussetzungen kommt grundsätzlich eine Leibrente für jeden älteren Immobilieneigentümer und jede idealerweise unbelastete Immobilie infrage. 

 

Leibrenten Modelle können sehr attraktiv sein,
um eine Zusatzrente zu bekommen.

Gute Gründe für die Leibrente

WER PROFITIERT
VON DER LEIBRENTE?

Die Leibrente bietet eine ganze Reihe an Vorzügen.
Grundsätzlich profitieren Menschen, die eine nahezu Lastenfreie Immobilie besitzen und auch im Alter ihr Eigentum selbst bewohnen möchten. Einem Umzug in ein Seniorenheim steht aber auch nichts im Wege. Sie können die Immobilie vermieten, da Sie weiterhin wirtschaftlicher Eigentümer sind.

 

Für Verkäufer lohnt sich die Verrentung der eigenen Immobilie deshalb:

WELCHE MODELLE GIBT ES UND WELCHES PASST ZU MIR?

Bei der klassischen Leibrente wird die Rente in Form einer
monatlichen Zahlung oder als Einmalzahlung berechnet und auf die gesamte Lebensdauer des Rentenempfängers geleistet. Als Gegenleistung verkauft der Immobilien Eigentümer seine Immobilie an den Rentenzahler.

Bei den Verträgen, die die top-conception vermittelt, werden regelmäßig die laufenden Kosten vom Bewohner gezahlt, Sanierungs- und Erneuerungskosten trägt der neue Eigentümer.

Bei einem Verkauf der Immobilie im Wege der Leibrente
ist diese natürlich nicht mehr vererbbar, da ein Eigentumswechsel ja bereits stattgefunden hat.

Bei der abgekürzten Leibrente wird die Bezugsdauer für
die Rente befristet. Auch sie ist eine Form der Leibrente.
Die sogenannte Umkehrhypothek gehört nicht zu den Leibrenten. Hier wird das Grundstück als Sicherheit für einen gewährten Kredit an die Bank belastet.

Eine Tilgung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die Zinsen werden nicht gezahlt, sondern dem Kaptalbetrag laufend zugeschlagen.

WIE WIRD DIE HÖHE DER LEIBRENTE BERECHNET?

Zunächst wird der Wert Ihrer Immobilie von der top-conception berechnet. Die Berechnung der Leibrente erfolgt in mehreren Schritten.

Steuerlich wird die Leibrente als private Veräußerungsrente
betrachtet. Aus § 22 Nr. 1 EStG folgt, dass der Berechtigte
von einer Leibrente nur den Ertragsanteil versteuern muss.
Auf der anderen Seite kann der zur Rentenzahlung Verpflichtete diesen Ertragsanteil als Werbungskosten geltend machen. Die Leibrente wird zur Besteuerung in einen sogenannten Vermögensanteil und einen Ertragsanteil aufgespalten. 

Der Ertragsanteil ist ein fiktiver Zinsanteil, der auf die Rentenzahlungen entfällt. Gesetzlich wird der Ertragsanteil pauschal festgesetzt, dabei wird zwischen lebenslangen Leibrenten und den abgekürzten Formen unterschieden. Bestimmend für die Höhe des Ertragsanteils ist das vollendete Lebensjahr des Rentenberechtigten zu Beginn der Rente.

Für den gesamten Bezugszeitraum einer Leibrente bleibt der Ertragsanteil gleich. Beispielsweise beträgt der Ertragsanteil bei einem Rentenbeginn mit dem 65. Lebensjahr 18 %. Weitere steuerliche Besonderheiten können sich ergeben, wenn Leibrente Modelle von der klassischen Form abweichen. Auch bei einer Einmalzahlung, die für verschiedene Leibrente Modelle vereinbart wird, wird nur der Ertragsanteil versteuert.

Kurze Fragen, kurze Antworten

Die Verrentung seiner eigenen Immobilie hat für den Bewohner den Vorteil, in der vertrauten Umgebung kostenfrei wohnen bleiben zu können und dabei über eine Einmalzahlung sofort verfügbares Kapital zu generieren. Der Abschluss eines Leibrentenvertrages kann als eine Art Kaufvertrag mit Zahlung des Kaufpreises in Raten verglichen werden, zum Beispiel als lebenslange monatliche Rente. 

Viele Eigentümer haben ihr Vermögen in Steinen angelegt. Viele davon haben sogar eine vollständig lastenfreie Immobilie. Gleichzeitig ist häufig die monatliche Altersrente nicht hoch genug oder aber es wird ein kurzfristiger Geldbetrag benötigt. Modelle wie Leibrente und Zeitrente in Kombination mit lebenslangem Wohnrecht stellen dann eine ideale Lösung für Käufer und Verkäufer dar. 

Für viele in der Altersgruppe 25 bis 45 stellt sich die Frage nach der eigenen finanziellen Absicherung im Alter. Diese Personen sind bereit, eine Anzahlung aus dem Eigenkapital und eine laufende monatliche Zahlung aufzubringen. Ein Interesse an der Eigennutzung haben diese Anleger zunächst nicht: Sie kaufen heute ihre Altersvorsorge in Form einer Eigentumswohnung oder eines Hauses. Das heißt auch, sie werden bereits heute Eigentümer einer Immobilie, aus der sie später laufende Mietzahlungen generieren können – oftmals kann man die Mietzahlungen sogar den Beiträgen zu einer Lebensversicherung gleichsetzen. Im Gegensatz zu einer Lebensversicherung tätigt der Anleger jedoch eine Geldanlage, die inflationsgeschützt und sicher ist. 

Eine Immobilie, die noch hohe Darlehensbeträge als Belastung hat und Eigentümer, die noch sehr jung sind. In der Regel sollte der Eigentümer nicht sehr viel Jünger als 70 Jahre alt sein. 

Die Höhe der Leibrente hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: Von der Höhe des Objektwertes, der Höhe der Einmalzahlung des Anlegers und von der Lebenserwartung des Berechtigten. Um zu wissen, für wie viel die Immobilie verrentet werden kann, müssen Eigentümer wissen, wie viel sie genau wert ist. Wir ermitteln einen marktgerechten Verkaufspreis der Immobilie. Auf dieser Grundlage kann dann die Rente berechnet werden. Die Höhe der Rente ist dann aber noch davon abhängig, für welches Modell sich Eigentümer entscheiden. Leibrente oder Zeitrente, Rente mit oder ohne Einmalzahlung. Dabei besteht Vertragsfreiheit.

  • Sale and lease back: Die Immobilie wird verkauft mit der grundbuchlichen Absicherung eines lebenslangen Mietvertrages zugunsten der Verkäufer (man erhält den vollen Kaufpreis und kann lebenslang gegen Zahlung einer Miete im Objekt wohnen bleiben und auf Wunsch jederzeit ausziehen).

  • Verkauf: Der Eigentümer erhält den vollen Kaufpreis und kann sich eine neue, den Lebensumständen angepasste Immobilie mieten oder kaufen.

  • Teilverkauf: Hier verkauft man einen Teil – in der Regel bis 50 % der Immobilie – an ein Unternehmen und kann ebenfalls lebenslang darin wohnen bleiben. Nachteil des Teilverkaufs ist, dass es für den Rest des Objektes praktisch gesehen nur einen Käufer gibt. 

In unseren Verträgen erfolgt eine entschädigungslose Rückübereignung auf den Alteigentümer. Wir suchen daraufhin einen neuen Käufer, der eine erneute Anzahlung an den Eigentümer zahlt. In der Regel zahlt dieser dann auch eine höhere monatliche Leibrente – denn der Objektwert kann in der Zwischenzeit gestiegen und die Restlebenserwartung des Eigentümers geringer sein. 

Das A und O ist bei diesen komplexen wirtschaftlichen und vertraglichen Dingen eine ausführliche und intensive Beratung des Kunden. Wir vertreten ausschließlich die Interessen der Verkäuferseite. Alle Käufer sind uns persönlich bekannt und bereits auf Bonität und andere reelle und ideelle Qualitäten geprüft. Als Verkäufer können Sie sich also vertrauensvoll zurücklehnen und auf unsere Erfahrung vertrauen.

Vom ersten Beratungsgespräch über die Immobilienbewertung, Rentenberechnung, die Suche nach einem geeigneten Käufer und die gesamte Abwicklung bis hin zum Notarvertrag übernimmt die top-conception den ganzen Prozess für Sie.

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