Im Grundbuch werden für Sie Sicherungselemente eingebaut.
Das lebenslange Wohnrecht
Die Rente
Die Rückauflassungsvormerkung, d.h. sollte aus irgendeinem Grunde der Käufer die Raten doch nicht zahlen werden Sie wieder Eigentümer; selbstverständlich behalten Sie alle bisher erhaltenen Zahlungen und die Anzahlung.
KONTAKTIEREN SIE UNS
RATGEBER
WOHNEN IM ALTER
ALLE WICHTIGEN ANTWORTEN RUND UM DAS THEMA IMMOBILIEN UND ALTERGERECHTES WOHNEN FINDEN SIE IN DIESER BROSCHÜRE